Es ist wichtig, dass wir unsere Rechtsberatungsleistungen zur Verfügung stellen, damit unsere Mandanten ihre Chancen verstehen und die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einschätzen können. In unserer Kanzlei bieten wir allgemeine Rechtsberatung an, sei es bei einfachen Abklärungen oder bei der vertieften Beurteilung der Situation. Unsere Kunden können sich daher bei Fragen wie den folgenden beraten lassen.
In unserer Anwaltskanzlei bieten wir ein umfassendes Spektrum an juristischen Dienstleistungen an.
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen zur Erlangung von Sozialversicherungsleistungen und beim Verfassen von Briefen an die Behörden. Wir überprüfen Verträge und stellen ausführliche Informationen zu verschiedenen Aspekten des Rechts zur Verfügung.
Im Bereich der Nachlassplanung bieten wir individuelle Beratung zur Regelung Ihrer letzten Wünsche und Unterstützung bei der Ausarbeitung Ihres Testaments, das wir im Büro aufbewahren und nach dem Tod an den Friedensrichter weiterleiten. Darüber hinaus bereiten wir Erbverträge im Hinblick auf die Beglaubigung einer notariellen Urkunde vor und übernehmen auch Mandate als Testamentsvollstrecker. Unser Ziel ist es, Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung bei Ihrer Nachlassplanung und vielem mehr zu bieten.
Bei einer Erbschaft stellen sich verschiedene Fragen rund um die Nachfolge.
Sie müssen Rechnungen bezahlen, Abonnements sowie Wohnungs- und Hausmietverträge kündigen, Häuser leerräumen und verkaufen. Anschliessend ist die Erstellung des Nachlassinventars erforderlich. Bevor das Erbe aufgeteilt werden kann, muss eine Einigung zwischen den Erben erzielt und mitunter auch Streitigkeiten geklärt werden.
Häufig handelt es sich um Grundstücke in Nachbarländern wie Frankreich oder Deutschland, bei denen dann die unterschiedlichen Rechtsordnungen berücksichtigt werden müssen.
Mit dem Erbteilungsvertrag und dessen Abschluss wird die Nachfolge abgeschlossen.
Oft steht ein Immobilienverkauf im Rahmen einer Erbschaft oder Scheidung an und diese Schritte können ohne die Einschaltung eines Maklers durchgeführt werden.
Dabei stellen wir Ihnen unsere Erfahrung mit Banken, Notaren und vor allem den einschlägigen Gesetzen zur Verfügung.
Wir beraten Paare, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten. Wir informieren Sie über Ihre Rechte bezüglich der Aufteilung Vermögens, der Berechnung von Unterhaltsbeträgen und der Teilung der Pensionskassenguthaben.
Anschliessend erstellen wir Ihnen das gemeinsame Scheidungsbegehren und die Konvention.
In sehr einfachen Fällen bieten wir eine schnelle Abwicklung via Internet zu einem Pauschalpreis an.
Scheidungen, Erbfälle, Hausverkäufe etc. haben immer auch steuerliche Folgen. Wir helfen Ihnen die Steuererklärung zu erstellen, Steuerbescheide zu überprüfen und beantworten gezielte Fragen im Steuerrecht.
Für manche ältere Menschen wird die Verwaltung ihrer persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten zu belastend. Gegen eine monatliche Gebühr bearbeiten wir ihre Post, beantworten Briefe, leisten Zahlungen usw. Ebenso bieten wir die Bearbeitung unterschiedlicher Vollmachten angepasst an Ihre Bedürfnisse an.
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